01.03.2006 | Gestaltungspraxis
Notwendigkeit erbrechtlicher Vorsorge in jungen Lebensjahren
Der Beitrag erläutert, worauf Sie bei der erbrechtlichen Vorsorge junger Menschen besonders achten müssen.
Nichteheliche Lebenspartner
Immer mehr junge Menschen leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft und schaffen gemeinsame Vermögenswerte. Da nichteheliche Partner wechselseitig keinerlei Erb- oder Pflichtteilsansprüche haben, ist eine erbrechtliche Vorsorgeregelung unabdingbar notwendig, insbesondere, wenn gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden. Die Erb- und /oder Pflichtteilsrechte der Eltern und Geschwister werden durch die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht berührt. Folgende Punkte sollten bei der erbrechtlichen Vorsorgeregelung berücksichtigt werden.
Checkliste: Worauf Sie bei der Errichtung von Testamenten junger Menschen achten müssen |
Einzeltestament
Erbvertrag
Inhalt
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Ein Pflichtteils- oder Erbverzicht der Eltern ist immer zu empfehlen, wenn durch die nichtehelichen Lebenspartner gemeinsames Vermögen erworben oder eine gemeinsam bewohnte Immobilie vorhanden ist. In jedem Fall sind die nichtehelichen Lebenspartner über die Erb-und Pflichtteilsansprüche der nahen Angehörigen aufzuklären.
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