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  • 06.10.2008 | Gestaltungspraxis

    Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht

    von RA und Notar Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Braunschweig

    Bei Unternehmertestamenten spielt die Schnittstelle zwischen Erb-, Handels- und Gesellschaftsrecht eine große Rolle, vor allem auch die Testamentsvollstreckung (zum Unternehmertestament auch Gemmer, EE 08, 5; 28 und 86).  

     

    Testamentsvollstreckung als Bestandteil von Unternehmertestamenten

    Zu den zentralen Bestandteilen eines Unternehmertestaments gehört oft die Testamentsvollstreckung. Ziele sind u.a.  

    • langfristige Umsetzung der Vorstellungen des Erblassers durch den sachkundigen, fremdnützigen und unparteiischen Dritten als Testamentsvollstrecker;
    • Sicherung der Fortführung des Unternehmens;
    • Vermeidung von Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmensnachfolger und den weichenden Erben;
    • Schutz des Nachlasses vor den Eigengläubigern des Erben.

     

    Praxishinweis: Die Testamentsvollstreckung kann nur die Vermögenswerte umfassen, die im Wege der Erbfolge übertragen werden. Gesellschaftsanteile, die außerhalb des Erbrechts erworben werden (z.B. aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel) werden von ihr nicht erfasst.  

     

    Testamentsvollstreckung beim Einzelunternehmen