04.11.2008 | Gestaltungspraxis
Testamentsvollstreckung
im Handels- und Gesellschaftsrecht (Teil 2)
von RA und Notar Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Braunschweig
In EE 08, 168 ff. haben wir die Grundzüge der Testamentsvollstreckung im Handels- und Gesellschaftsrecht dargestellt, insbesondere die Schwierigkeiten und Ersatzlösungen der Praxis, die sich aus dem Zusammentreffen von Erb-, Handels- und Gesellschaftsrecht ergeben (diese Beiträge finden Sie auch in unserem kostenlosen Online-Archiv unter www.iww.de [„myIWW“]. Dort finden Sie auch nähere Angaben zur Registrierung.). Um das Thema abzurunden, werden noch zwei Modelle vorgestellt, die in Rechtsprechung und Literatur unter den Begriffen beaufsichtigende Testamentsvollstreckung und Weisungsgeberlösung erörtert werden.
Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung
Die beaufsichtigende Testamentsvollstreckung hat ihre Grundlage in den Entscheidungen des BGH zur Testamentsvollstreckung am Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters (BGH NJW 85, 1953 – Gesellschaftsrechtssenat – und BGH NJW 86, 2431 – Erbrechtssenat). Danach unterliegt die Außenseite der Beteiligung uneingeschränkt der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker (siehe hierzu auch BGH ZEV 96, 110).
Demgegenüber ist die sogenannte Innenseite der Beteiligung, also die vererbten höchstpersönlichen Mitgliedschaftsrechte ohne entsprechende Ersatzlösungen der Testamentsvollstreckung entzogen (dazu ausführlich Gemmer, EE 08, 168, 169).
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