01.04.2005 | Gestaltungspraxis
Vergleich Ehegattentestament und Erbvertrag
von RA Hans-Helmut Fensterer, Heßheim
In der Gestaltungspraxis muss der Anwalt die Mandanten häufig über die Unterschiede und rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten beraten. Die folgende Übersicht zeigt daher die Unterschiede zwischen einem Ehegattentestament und einem Erbvertrag auf.
Checkliste: Vergleich zwischen Ehegattentestament und Erbvertrag |
| Ehegattentestament | Erbvertrag | Mögliche Formen | | Nur notariell | Mögliche Partner | Ehepaare und Lebenspartner | Zwischen Personen beliebigen Alters und beliebigen Geschlechts möglich | Rechtliche Einordnung | Einseitige Willenserklärung, aber in der Regel Wechselbezüglichkeit der Verfügungen | Vertrag | Wirksamwerden | In der Regel mit dem Tod des Partners | Sofort | Einseitige Lösung (Widerruf) | | | - zu Lebzeiten des/der Partner(s)
| Einseitige notarielle Erklärung, die dem anderen Partner zu dessen Lebzeiten zugehen muss | Grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen:entsprechender Vorbehalt, Verfehlung des Bedachten, Aufhebung der Gegenverpflichtung | - nach dem Tod eines Partners
| Nicht möglich, es sei denn durch entsprechende Klausel | Hinterlegung beim AG | - das privatrechtliche gemeinschaftliche Testament muss nicht hinterlegt werden
- das notarielle gemeinschaftliche Testament muss hinterlegt werden
| Hinterlegung beim AG kann ausgeschlossen werden | Legitimation nach dem Tod/Grundbuchumschreibung/Änderung der Eintragung im Handelsregister | - beim privatrechtlichen Testament durch Erbschein
- beim notariellen Testament genügt in der Regel die Vorlage des Testaments und der Eröffnungsniederschrift
| In der Regel Vorlage des Erbvertrags und Eröffnungsniederschrift, anders bei Pflichtteilsstrafklausel im Erbvertrag | Aber: In der Regel ist ein Erbschein oftmals zur Verfügung über andere Vermögenswerte erforderlich (z.B. bei der Bank). | |
Quelle:
Ausgabe 04 / 2005 | Seite 63 | ID 86851
Facebook
Werden Sie jetzt Fan der EE-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
Zu Facebook
Ihr Newsletter zum Thema Erbrecht
Regelmäßige Informationen zu
- aktueller BGH-, BFH- und obergerichtlicher Rechtsprechung
- erbrechtlicher Gestaltungspraxis
- wichtigen Praktikerthemen aus dem Erb- und Steuerrecht