01.02.2010 | Internationales Erbrecht
Erbrecht in Schottland
von RA Franz M. Große-Wilde, FA Erbrecht, Bonn
In EE 09, 175, haben wir das Erbrecht in England und Wales vorgestellt. Obwohl zu Großbritannien gehörend, hat Schottland ein in vielen Punkten abweichendes Erbrecht. Daher haben wir zur besseren Darstellung dem schottischen Erbrecht den folgenden gesonderten Beitrag gewidmet. Gesetzestexte und Verordnungen des Vereinigten Königreichs finden sich im Internet unter www.opsi.gov.uk und www.statutelaw.gov.uk.
Erbrecht
Auch nach schottischen Recht geht der Nachlass nicht unmittelbar auf den Erben über, sondern zunächst auf einen personal representative als Treuhänder des Erblassers. Der executor heißt hier allerdings executor-nominate und der administrator executor-dative. Das schottische Erbrecht ist geregelt im Succession (Scotland) Act 1964 bzw. 1973 (S.A.).
Gesetzliche Erbfolge
Bei der gesetzlichen Erbfolge geht Schottland einen generell anderen Weg als England. Der nach Erfüllung aller Nachlassverbindlichkeiten verbleibende Nachlass wird in drei Schritten auf den Ehegatten und die Abkömmlingen verteilt:
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