04.06.2009 | Internationales Erbrecht
Russische Erbfälle in Deutschland: So ermitteln Sie das anwendbare Recht
von RA Dr. Michael Bonefeld und Dipl. iur. Tomas Tymko, München
Lässt sich ein russischer Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland nieder und verstirbt er hier, wirft dies eine Reihe von Fragen auf. Zuerst muss geklärt werden, welches Recht für welche Sachverhalte zur Anwendung kommt. Der folgende Beitrag zeigt anhand von Beispielen, wie hierbei die Weichen richtig gestellt werden.
1. Rechtsbereiche im Erbfall
Da es sich um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handelt, ist in einem ersten Schritt anhand des deutschen internationalen Privatrechts (IPR) zu prüfen, welcher Rechtsordnung die Entscheidung über diesen Sachverhalt überlassen wird. Dabei gilt es, mehrere Rechtsfragen zu unterscheiden:
- Für die Erbfolge gilt das sogenannte Erbstatut,
- für die Form einer letztwilligen Verfügung das Testamentsformstatut
- und für die Höhe der Erbquote das Ehegüterrechtsstatut.
2. Anwendbares Erbrecht
Aus Sicht deutscher Behörden - etwa eines Nachlassrichters - beurteilt sich das Erbstatut nach Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vom 25.4.58 und ergänzend nach Art. 25 EGBGB. Dabei regelt Ersterer grundsätzlich das unbewegliche und Letzterer das bewegliche Vermögen des Erblassers.
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