01.10.2006 | Leserforum
Pflichtteil und Testamentsvollstreckung
Der folgende Beitrag aus der Praxis erläutert, wie und gegen wen der pflichtteilsberechtigte Abkömmling seinen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1und 2 BGB bei Anordnung von Testamentsvollstreckung richtig durchsetzen kann.
Beispiel |
Erblasser E hat seinen Sohn S enterbt und seine Töchter T 1 und T 2 als Erben eingesetzt. Ferner hat er Testamentsvollstreckung angeordnet. S möchte seine Pflichtteilsansprüche geltend machen, hat aber keine Informationen über den Umfang der Erbschaft. Was ist ihm zu raten? |
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche muss S zunächst Auskunft über den Nachlass erhalten. Er kann ggf. eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich der Auskünfte verlangen, § 261 BGB. Er kann zudem gemäß § 2314 BGB die Wertermittlung des Nachlasses verlangen (dazu EE 06, 153).
Da bei einem Pflichtteilsanspruch die Quoten gesetzlich geregelt sind, besteht in der Praxis das größte Streitpotenzial bei der Ermittlung des Nachlasswerts.
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