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  • 01.03.2007 | Mittelbare Grundstücksschenkung

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    von RA Holger Siebert, FA Steuerrecht und Erbrecht, Alsfeld

    Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung handelt es sich um die schenkweise Zuwendung eines Geldbetrags mit der Verwendungsbestimmung zum Erwerb einer Immobilie. In steuerlicher Hinsicht ist fraglich, wann eine solche Grundstücksschenkung ausgeführt wird, und damit die Steuer entsteht. Der folgende Beitrag erläutert dies anhand eines praktischen Falls.  

     

    Steuerlicher Hintergrund mittelbarer Schenkungen

    Die Rechtskonstruktion der mittelbaren Grundstücksschenkung hat einen überwiegend steuerlich motivierten Hintergrund. Die zu zahlende Schenkungsteuer wird dadurch ermittelt, dass ein bestimmter Steuersatz (Prozentsatz) auf den Wert des steuerpflichtigen Erwerbs angewandt wird. Die Besonderheit liegt darin begründet, dass Wirtschaftsgüter erbschaftsteuerlich nach dem derzeit gültigen Recht unterschiedlichen Bewertungskriterien unterworfen werden. So wird bei Grundstücken zur erbschaftsteuerlichen Bewertung der sog. Bedarfswert ermittelt (§§ 146 ff. BewG), der regelmäßig nur 50 bis 70 Prozent des tatsächlichen Verkehrswerts beträgt. Insoweit ist es günstiger, ein Grundstück zu verschenken, als den dem Verkehrswert entsprechenden Geldwert.  

     

    Rechtsgrundlage der mittelbaren Schenkung

    Eine mittelbare Schenkung liegt vor, wenn das Zuwendungsobjekt nicht unmittelbar aus dem Vermögen des Zuwendenden stammt. Gegenstand der Zuwendung können also auch Posten sein, die nie zum Vermögen des Zuwendenden gehört haben, aber dem Erwerber auf Kosten des Vermögens des Zuwendenden verschafft wurden. Bei der Ermittlung der Rechtsgrundlage einer mittelbaren Schenkung ist aus schenkungsteuerlicher Sicht davon auszugehen, dass die Schenkung i.S. von § 516 BGB von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst ist.