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  • 01.09.2005 | Nießbrauch

    Welche steuerlichen Folgen hat der vorzeitige Nießbrauchsverzicht?

    In dem Beitrag EE 05, 124, haben wir darüber berichtet, dass die schenkungsteuerliche Behandlung des Nießbrauchsverzichts umstritten ist. Der BFH und die Finanzverwaltung vertreten den Standpunkt, dass die durch den Verzicht auf den Nießbrauch bewirkte Bereicherung durch die frühere steuerliche Behandlung des Erwerbs nicht beseitigt werden könne.  

     

    Dies hat jedoch zur Folge, dass das Nießbrauchsrecht in doppelter Hinsicht steuerlich erfasst wird. Bisher hatte die Finanzverwaltung dem nur durch Billigkeitsmaßnahmen Rechnung getragen, während der BFH die doppelte Erfassung zu beseitigen sucht. Zwischenzeitlich hat sich die Finanzverwaltung jedoch der Rechtsprechung des BFH angeschlossen, H 85 Abs. 4 ErbStH.  

     

    Praxishinweis: Diese Änderung hat Einfluss auf alle noch offenen Verfahren. Damit hat sich die Ausgangslage für die Betroffenen nachhaltig verbessert.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2005 | Seite 159 | ID 86946