05.05.2009 | Patientenverfügung
Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung in der Anhörung des Rechtsauschusses
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf
Die Patientenverfügung ist zwar durch die Entscheidung des BGH vom 17.3.03 (BGH NJW 03, 1588) als verbindlich anerkannt worden. Wegen zahlreicher offener Fragen ist der Umgang mit ihr in der Praxis für Vertreter aller beteiligter Berufsgruppen immer noch sehr problematisch. Daher wird schon seit Jahren eine gesetzliche Regelung gefordert. Am 3.3.09 fand die Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Der folgende Beitrag stellt Ihnen die ausgewählten Kerninhalte der Gesetzesentwürfe vor und hebt die Übereinstimmungen sowie Meinungsunterschiede der Sachverständigen punktuell heraus.
Die Gesetzesentwürfe
Drei Gesetzentwürfe des Abgeordneten Bosbach u.a., des Abgeordneten Stünker u.a. und des Abgeordneten Zöller u.a. streiten um verbindliche Vorgaben für eine umsetzbare Patientenverfügung (siehe die Synopse von Roglmeier und Lenz in ZErb 08, 335).
1. Bosbach II
Der sog. Bosbach-Entwurf (BT-Drucksache 16/11360-Patientenverfügungsgesetz-PatVerfG) ist im Vergleich zu den anderen Gesetzentwürfen stark formalisiert und knüpft an den Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen unterschiedlich strenge Voraussetzungen.
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