01.07.2005 | Steuergestaltung
Steuergünstige Schenkung über Dritte
Der Beitrag erläutert, wie mit Hilfe von sog. Kettenschenkungen steuergünstig und finanzamtssicher Vermögen übertragen werden kann.
Steuerliche Ausgangslage
Sollen dem Lebensgefährten 25.000 EUR zugewendet werden, kostet dies 3.366 EUR Schenkungsteuer (25.000 EUR abzüglich 5.200 EUR Freibetrag [16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG] x 17 Prozent, [§ 15 Abs. 1, § 19 Abs. 21 ErbStG ]). Erfolgt die Übergabe durch Einschaltung des gemeinsamen Kindes, bleibt der Vorgang wegen der Freibeträge ohne Abgaben. Einer solchen zulässigen Kettenschenkung durch den Umweg über einen näher verwandten Dritten steht grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings geht das Finanzamt von einem Gestaltungsmissbrauch aus, sofern es keine zwei selbstständige unentgeltliche Übergaben sind. Nachfolgend werden die aktuellen steuerlichen Gesichtspunkte und Auswegstrategien erläutert.
Die Höhe von Freibeträgen bei der Schenkungsteuer richtet sich stets danach, wie der Empfänger mit dem Schenker verwandt ist. Je näher die Verwandtschaft beider Personen, umso großzügiger fallen die steuerfreien Grenzen aus. Nicht besonders hoch mit 10.300 EUR ist z.B. die Begünstigung für Schwiegerkinder (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), bei nicht ehelichen Partnern gibt es sogar nur einen Freibetrag von 5.200 EUR, § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG. Hinzu kommt noch die höhere Progression bei entfernter oder fehlender Verwandtschaft. Bei dieser steuerlichen Regelung ist es nicht verwunderlich, dass Familien oft Mittelspersonen einschalten, um eine Schenkung Abgaben schonend oder sogar steuerfrei durchführen zu können. Klassische Konstellationen hierbei sind:
- die Übergabe an ein Kind zur Hälfte über den Ehepartner; so kann der Freibetrag von beiden Elternteilen und damit zweifach genutzt werden,
- die Schenkung nicht verheirateter Paare über ein gemeinsames Kind,
- die Einschaltung des eigenen Nachwuchses, um dem Schwiegerkind etwas zu schenken und
- eine Schenkung an die Enkel über die eigenen Kinder.
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