· Fachbeitrag · Schenkung
Die „Kettenschenkung“ als Gestaltungsmittel zur Steueroptimierung richtig umsetzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Möchten ältere Familienmitglieder ihre Angehörigen mit einer größeren Schenkung finanziell unterstützen, muss die Schenkungsteuer bedacht werden. Das Problem: Je nach Verwandtschaftsgrad können nur geringe Freibeträge abgezogen werden und eine Schenkung wird unattraktiv.Gestalterisch kann man hier eingreifen, indem eine bereits durch die Rechtsprechung anerkannte Kettenschenkung vorgenommen wird. Wie diese funktioniert und wo sich Vorteile erzielen lassen, zeigt dieser Beitrag. |
1. Kettenschenkung an Enkel
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Seniorin Silke besitzt mehrere Immobilien und verfügt über hohe liquide Mittel. Sie hat eine Tochter Thea und einen Enkel Elias. Elias benötigt finanzielle Mittel. Er möchte eine Immobilie erwerben bzw. ein Unternehmen gründen. Seniorin Silke möchte deshalb Elias unterstützen und ihm 300.000 EUR schenken. |
a) Schenkungsteuer im Blick behalten
Schenkungen unter Lebenden unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG der Schenkungsteuer. Das gilt auch unter nahen Angehörigen. Maßgebend für die Höhe der Steuer ist der Wert der Bereicherung des Beschenkten ‒ nach Abzug der persönlichen Freibeträge. Da sich die Schenkung auf 300.000 EUR beläuft, ist dieser Betrag entscheidend. Als Enkel ist bei Elias gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ein Freibetrag von 200.000 EUR abzuziehen. Der Besteuerung unterliegen damit noch immer 100.000 EUR. Da Enkel der Steuerklasse I angehören, beträgt die Schenkungsteuer gemäß § 19 Abs. 1 ErbStG exakt 11 Prozent, mithin 11.000 EUR.
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