07.06.2011 | Testamentsvollstreckung
Rechtsbeeinträchtigung eines Vertragserben durch ein nachfolgendes Testament
von RiLG Dr. Andreas Möller, Bochum
Ob eine spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i.S. von § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung des Erben (hier: Auswechslung von Testamentsvollstreckern; BGH 6.4.11, IV ZR 232/09, n.v., Abruf-Nr. 111512). |
Sachverhalt
Die Parteien streiten in einem Herausgabeprozess u.a. über die Wirksamkeit der Ernennung von Testamentsvollstreckern (Kläger) über den Nachlass des am 20.7.1951 verstorbenen ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen (Erblasser). Dieser war der älteste Sohn des verstorbenen ehemaligen deutschen Kaisers Wilhelm II. Die Beklagte ist die dritte Ehefrau des ältesten Sohnes des verstorbenen Louis Ferdinand Prinz von Preußen, der der zweitältestes Sohn des Erblassers war.
Die Kläger zu 2 und 3 begehren unter Berufung auf ihr Amt als Testamentsvollstrecker (TV) des Erblassers die Herausgabe eines von der Beklagten mit ihrem Ehemann bewohnten Grundstücks, das nach ihrer Behauptung zum Nachlass gehört. Der Ehemann der Beklagten wurde im Jahr 08 rechtskräftig zur Herausgabe des Grundstücks verurteilt.
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