03.02.2009 | Vermächtnis
Geldvermächtnisse und Quotenvermächtnisse richtig formulieren
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf
Das Vermächtnis ist ein sog. Damnationslegat. Der berechtigte Vermächtnisnehmer erhält demzufolge nicht unmittelbar dinglich Vermögensvorteile vom Erblasser, sondern er muss seine lediglich schuldrechtlichen Ansprüche gemäß § 2174 BGB gegenüber den Erben geltend machen. Der Erblasser sollte daher möglichst klare Vermächtnisanordnungen formulieren, damit es später nicht zu unnötigen Streitigkeiten zwischen Vermächtnisnehmer und Erben kommt. Hier einige Formulierungsbeispiele von Geldvermächtnissen bzw. Quotenvermächtnissen, die dem Erben die Realisierung seiner Ansprüche erleichtern.
Eindeutiges Geldvermächtnis
Beim eindeutigen Geldvermächtnis wird dem Vermächtnisnehmer ein genau bestimmter Geldbetrag durch den Erblasser zugewiesen. Zur Streitvermeidung sollte klargestellt werden, ob bzw. wie dieser Geldbetrag wertgesichert sein soll.
Erwägt der Erblasser für den Vermächtnisnehmer einen genau bezifferten Geldbetrag, ist hierin nach streitiger, aber im Ergebnis richtiger Ansicht eine sog. Wertverschaffungsschuld zu sehen, sodass der Erbe auch bei Wegfall bestimmter Zahlungsmittel zur Erfüllung verpflichtet bleibt (Scherer/Schlitt, Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl., S. 276).
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