01.09.2010 | Vorsorgevollmacht
Das sollten Sie bei Errichtung einer Vorsorgevollmacht wissen
von RA Ernst Sarres, FA Familienrecht und Erbrecht, Düsseldorf
Der folgende Beitrag informiert über das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem, die Betreuungsverfügung, das Vorsorgeregister, die Erstellung durch Anwalt oder Notar, die Kosten sowie die aktuelle Rechtsprechung.
Innenverhältnis
Auf der Ebene des Grundverhältnisses erfolgen besondere Absprachen zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. Gegenstand von Absprachen können sein:
- Vergütung des Bevollmächtigten,
- Rangfolge bei Einsetzung gleichberechtigter Bevollmächtigter im Außenverhältnis sowie
- sonstige Abreden zum höchstpersönlichen Lebensbereich des Vollmachtgebers.
Praxishinweis |
Fraglich kann sein, ob diese Abreden in die Vollmacht aufgenommen werden oder ob sie in einer gesonderten Urkunde aufgenommen werden. Für eine separate Regelung spricht, dass Gegenstand solcher Abreden besondere Interna sind, die für Dritte weder bestimmt noch bedeutsam sind. |
Betreuungsverfügung: Unentbehrlicher Baustein in der Vollmacht
Durch die Betreuungsverfügung soll das Ziel des Vollmachtgebers erreicht werden, eine von ihm nicht gewünschte (gerichtlich angeordnete) Betreuung sicher auszuschließen. Hier könnte wie folgt formuliert werden:
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