· Fachbeitrag · Lebensversicherung
Kampf der Witwen: So ermitteln Sie die Bezugsberechtigte
von VRiOLG a.D. Jürgen Soyka, Düsseldorf
| Hat ein Versicherungsnehmer als Bezugsberechtigten seinen verwitweten Ehegatten angegeben und hinterlässt er einen geschiedenen und einen neuen Ehegatten, ist fraglich, welcher der beiden nach seinem Tod die Versicherungssumme erhalten soll. Dazu ein aktueller Fall des BGH. |
Sachverhalt
Die klagende Ehefrau (F) verlangt, dass ihr der Versicherer (VR) die Versicherungsleistungen aus einer von ihrem Ehemann (M) beim VR gehaltenen Lebensversicherung auszahlt. Der M war in erster Ehe mit der Streithelferin (SH) des VR verheiratet. Der Arbeitgeber (AG) hatte dem M als seinem Arbeitnehmer (AN) diese Lebensversicherung übertragen. Der VR übersandte dem M daher einen Vordruck, um einen Begünstigten zu nennen. Der M kreuzte an: „der verwitwete Ehegatte“. Später wurde die mit der SH geschlossene Ehe des M geschieden. Danach heiratete M die F. Auf Frage des M teilte der VR ihm mit, dass seine verwitwete Ehegattin begünstigt sei. Die Begünstigung gelte für den Todesfall.
Der M verstarb. Der VR zahlte die Versicherungssumme an die SH aus. Sie lehnt es ab, den Betrag an die F auszuzahlen. Deren auf Zahlung gerichtete Klage hat das LG stattgegeben. Das OLG hat die Berufung zurückgewiesen. Die Revision führt dazu, dass die Klage abgewiesen wird.
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