· Nachricht · Auskunft
Einzelfragen zu Auskunftsansprüchen im Spiegel aktueller Rechtsprechung
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und FA Familienrecht, Düsseldorf
| Bei vielen erbrechtlichen Sachverhalten spielen Auskunftsansprüche eine wichtige Rolle. Dieser Beitrag fasst relevante Entscheidungen aus jüngerer Vergangenheit in kompakter Form verbunden mit Hinweisen für die Praxis zusammen. |
1. Belegvorlagepflicht des Erben gemäß § 2314 BGB?
In diesem Fall verlangte der pflichtteilsberechtigte Sohn vom alleinerbenden Vater Auskunft und Belege zur Erbschaft der verstorbenen Mutter.
Das OLG München (23.8.21, 33 325/21, Abruf-Nr. 226310) verneinte hier mit der herrschenden Meinung einen Anspruch auf eine Belegvorlage. Die Auskunft nach § 2314 BGB erstrecke sich grundsätzlich auf alle Berechnungsfaktoren und somit auf alle zum Erbfall vorhandenen Aktiva und Passiva. Eine Ausnahmesituation liege nicht vor. Der Wert des Nachlasses sei auch ohne Belege abschätzbar. Zudem betonte es, dass die Auskunftsnorm des § 2314 BGB auf § 260 BGB verweise und nicht auf § 259 BGB, wonach eine Belegvorlagegefordert werden könnte. Ferner verneinte das OLG eine weitergehendeBelegvorlagepflicht auch deswegen, weil der Gesetzgeber im Familienrecht, nicht jedoch im Erbrecht eine Belegvorlage normiert habe (Reformgesetz zum 24.9.09, BGBl. 2009 I 3142).
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