· Nachricht · Ausschlagung
Ausübung eines vererbten Ausschlagungsrechts schlägt auf Erbenstellung bezogen auf den Erstnachlass durch
| Einen interessanten und lehrreichen Fall hatte das OLG München in der Beschwerdeinstanz zu entscheiden, in dem es um die Folgen der Ausschlagung eines Zweitnachlasses ging. |
Die Ehefrau des Erblassers hatte beim Nachlassgericht die Erteilung eines Alleinerbscheins aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragt. Gegen die Erteilung des Alleinerbscheins wandte sich der Enkel der Schwester des Erblassers, die während des Laufs der Ausschlagungsfrist verstorben ist. Ihr Sohn, der Vater des Enkels, war vorverstorben. Der Enkel hat seinerseits form- und fristgerecht die Ausschlagung in Bezug auf den Nachlass seiner Großmutter (der Schwester des Erblassers), die als gesetzliche Erbin in Betracht gekommen wäre, erklärt. Das Nachlassgericht hatte die Ablehnung der Erteilung des Alleinerbscheins an die Ehefrau des Erblassers damit begründet, dass die Ausschlagung des Enkels betreffend den Nachlass seiner Großmutter (Zweitnachlass) nicht zum Wegfall der Erbenstellung in Bezug auf den Erblasser (Erstnachlass) führe.
Die gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts eingelegte Beschwerde der Ehefrau des Erblassers hatte Erfolg. Das OLG München hat das Nachlassgericht angewiesen, der Ehefrau des Erblassers einen Alleinerbschein nach dem Tod ihres Ehemannes zu erteilen.
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