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  • · Nachricht · Berliner Testament


    Bindung an Pflichtteilsstrafklausel nach dem Tod des ersten Elternteils


    | Ein Elternteil ist nach dem Tod des Ehepartners an Verfügungen aus gemeinschaftlichem Testamenten gebunden. Die Pflichtteilsstrafklausel in einem von einem Ehepaar errichteten Berliner Testament greift auch ein, wenn ein Träger der Sozialhilfe beim Tod des Erstversterbenden aus übergegangenem Recht für eines der Kinder den Pflichtteil verlangt. |

    Der Pflichtteilsanspruch des Kindes nach dem Tod des zuletzt Versterbenden kann dann durch eine spätere Erbeinsetzung des Kindes durch den überlebenden Elternteil im Rahmen eines so genannten Behindertentestaments nicht ausgeschlossen werden (OLG Hamm 28.2.13, I-10 U 71/12, n.v.).


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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20U%2071/12

    Quelle: ID 38995930