· Fachbeitrag · Betreuung
Sittenwidrigkeit von Testamenten zugunsten von Berufsbetreuern in der aktuellen Rechtsprechung
| Unlängst haben sich Gerichte wieder einmal mit der Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen zugunsten von Berufsbetreuern befasst. |
1. Sittenwidrigkeit aufgrund gezielter Beeinflussung
Das OLG Celle hat entschieden, dass ein (notarielles) Testament sittenwidrig sein kann, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken und alleinstehenden Erblasser dazu benutzt, gezielt auf den leicht beeinflussbaren Erblasser einzuwirken und ihn dazu zu bewegen, in ihrem Sinne letztwillig zu verfügen
a) Der Fall
Die 92-jährige verwitwete Erblasserin befand sich zusammen mit ihrer 71-jährigen geschiedenen und kinderlosen (einzigen) Tochter in einem Zimmer im Krankenhaus. Zwei Tage vor dem Tod ihrer Tochter, die sich um die Angelegenheiten der Mutter gekümmert hatte, wurde für die Erblasserin eine Betreuung eingerichtet und eine der Erblasserin bisher unbekannte Person zu ihrer Betreuerin bestellt.
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