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  • · Nachricht · BGB, FamFG

    (Vor-) Erbschaft durch Behindertentestament

    | Die durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragene (Vor-) Erbschaft führt auch bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht zwingend zur Mittellosigkeit des Betroffenen. |

     

    Vielmehr ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte (BGH 27.3.13, XII ZB 679/11, Abruf-Nr. 131402).

     

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    Quelle: ID 39453660