· Fachbeitrag · Echtheit des Testaments
Grad der Gewissheit zu Beurteilung der Echtheit eines Testaments
| Das OLG München hatte sich im Rahmen einer Beschwerde mit der Echtheit eines Testaments zu beschäftigen und sich dabei ausführlich zu den Beweisgrundsätzen geäußert. |
Der verheiratete Erblasser ist im Juni 2021 verstorben, nachdem bei ihm im April 2021 ein Glioblastom diagnostiziert worden war. Er hinterließ ein Testament aus dem Juni 2021, in dem er seine Schwester, die Beteiligte zu 1, als Alleinerbin einsetzte. Die Ehefrau sowie die Tochter des Erblassers aus erster Ehe äußerten Zweifel an der Eigenhändigkeit des von der Beteiligten zu 1 vorgelegten Testaments und haben die Testierfähigkeit des Erblassers angezweifelt.
Das Nachlassgericht hat daraufhin zur Frage der Eigenhändigkeit der Errichtung der Urkunde Beweis erhoben durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens und sodann die Erteilung des von der Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins angekündigt. Gegen diesen Beschluss wendet sich die Beschwerdeführerin mit ihrer Beschwerde, der das Nachlassgericht nicht abgeholfen hat. Die Sache wurde somit dem OLG München vorgelegt. Das OLG München hat der Beschwerde lediglich hinsichtlich der Kostenentscheidung stattgegeben und sie im Übrigen zurückgewiesen.
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