01.10.2018 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Unschädlich: Nutzung je eines Stifts pro Ehegatte
| Die Ehegatten hatten ein handschriftliches Ehegattentestament errichtet. Es wurden zwei Stifte verwendet. Ferner wies das Testament Änderungen auf. Das OLG hält das Testament mit Änderungen für maßgeblich. Denn die nach der ursprünglichen Version berufenen Erben haben ihrer Feststellungslast nicht genügt, dass das Testament in der „ursprünglichen Form“ maßgeblich ist. Es steht schon nicht fest, dass es sich um nachträgliche Änderungen handelt (OLG München 11.6.18, 31 Wx 294/16, Abruf-Nr. 204285 ). |
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