· Nachricht · Elterliche Sorge
Erforderlichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung bei der Ausschlagung einer Erbschaft für ein Kind
| § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB wird im Fall einer lenkenden bzw. selektiven Ausschlagung der Erbschaft durch die Sorgeberechtigten für den Minderjährigen nicht teleologisch reduziert. Eine lenkende bzw. selektive Ausschlagung liegt u. a. vor, wenn das Ziel der Erbausschlagung darin bestand, das Erbe auf die Schwester des Vaters des Kindes umzuleiten. Die Ausschlagung bedarf auch in diesem Fall keiner Genehmigung durch das Familiengericht (OLG Hamm 28.6.18, II-11 WF 112/18). |
Quelle: ID 45638485