· Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Umfang des Nachlasses ‒ Auskunftsregeln bei Erbengemeinschaft
von RA Uwe Gottwald, VRiLG a.D., Vallendar
| Für Erben ist es wichtig, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erhalten. Das ist bedeutsam für die Frage, ob sie die Erbschaft behalten wollen und welche Risiken möglicherweise auf sie im Zusammenhang mit der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zukommen können. Der Beitrag erläutert die Rechte und Pflichten von Miterben in diesem Zusammenhang. |
1. Erfordernis der Kenntnis des Nachlasses
Nicht nur für die Inbesitznahme, sondern gerade auch für die Auseinandersetzung des Nachlasses ist es wichtig, den Bestand und den Umfang des Nachlasses zu kennen.
Besteht eine Erbengemeinschaft, sind die Schwierigkeiten der Feststellung des Nachlassbestands ungleich schwieriger, weil im Regelfall zwei Arten von Nachlassbeständen festzustellen sind:
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