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  • 22.01.2019 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft

    Verjährung des Auskunftsanspruchs (§ 2057 BGB)

    | Während der Auseinandersetzungsanspruch in der Erbengemeinschaft unverjährbar ist, besteht Streit über die Verjährung des Auskunftsanspruchs aus § 2057 BGB wegen möglicher Ausgleichsansprüche nach §§ 2050 ff. BGB. Das OLG Stuttgart hat diese Frage nun entschieden. |