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  • · Nachricht · Erbengemeinschaft

    Vorkaufsrecht: Kein Fortbestand bei Veräußerung des Erbanteils

    | Das Vorkaufsrecht eines Miterben geht bei der Veräußerung seines Erbanteils unabhängig davon, ob sie durch vorweggenommene Erbfolge motiviert ist, nicht auf den Erben über. Es lebt auch nicht wieder auf, wenn der Erwerber den Veräußerer beerbt (OLG Düsseldorf 22.2.13, 7 U 175/11). |

     

    Vereinbaren Miterben notariell, dass die Auseinandersetzung des Nachlasses für immer und auch mit Wirkung für und gegen spätere Rechtsnachfolger ausgeschlossen sein soll, liegt darin nicht zugleich die eines Vorkaufsrechts zugunsten der Miterben und ihrer Rechtsnachfolger.

    Quelle: ID 42256961