· Fachbeitrag · Erbenhaftung
Beschwer bei Ausspruch über den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a.D., Vallendar
| Der BGH hat sich zu den Wirkungen eines Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung geäußert, der in einem Urteil aufgenommen wurde. |
Sachverhalt
Die Klägerin ist ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. Sie macht die Vergütung für Energie- und Wasserlieferungen im Zeitraum 2011 bis November 2013 für ein Anwesen geltend, das der Beklagte mit seinen zwei Brüdern vom Vater zu gleichen Teilen geerbt hatte.
Ihre auf Zahlung von 12.975,29 EUR nebst Zinsen gerichtete Klage hatte vor dem LG Erfolg. Das Gericht hat dem Beklagten, der die Dürftigkeitseinrede (§ 1990 Abs. 1 BGB) sowie die Verschweigungseinrede (§ 1974 Abs. 1 BGB)erhoben hat, die Geltendmachung der beschränkten Haftung auf den Nachlass vorbehalten (§ 780 Abs. 1 ZPO).
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