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  • 21.09.2023 · Nachricht · Ersatzerben

    Ausdrückliche und ausschließliche Benennung bestimmter Schlusserben schließt späteren Eintritt von Ersatzerben nicht aus

    | Werden in einem gemeinschaftlichen Testament allein bestimmte Schlusserben namentlich genannt, schließt dies eine Anwendung des § 2069 BGB nicht aus (OLG Brandenburg 20.6.23, 3 W 41/23, Abruf-Nr. 236400 ). |