· Fachbeitrag · Ersatzerben
Folgen des Vorversterbens eines Ersatzerben nach Enterbung wegen Pflichtteilsforderung
von RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar
| Das OLG Zweibrücken hatte sich mit der Frage einer wirksamen Enterbung und der sich daraus ergebenden Frage zu beschäftigen, ob das Vorversterben eines eingesetzten Ersatzerben zur Folge hat, dass der Erblasser für den Fall, dass der Ersatzerbe vor ihm versterben sollte, deren Abkömmlinge als Ersatzerben einsetzen wollte. |
Sachverhalt
Der Erblasser hatte mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben. Der Erbvertrag enthielt eine sog. Pflichtteilsstrafklausel und die Regelung, dass der Längstlebende über das gemeinsame Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen frei verfügen konnte. Aus der Ehe sind zwei Kinder, Sohn und Tochter, hervorgegangen. Nach dem Tod der Erstversterbenden hat der Sohn den Pflichtteil gegenüber seinem Vater geltend gemacht.
Der überlebende Ehegatte hat ein eigenhändiges Testament mit folgendem Inhalt verfasst:
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