Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Gesetzesentwurf

    Überführung der sog. weißen Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister

    | Der Bundesrat wird sich in seiner 895. Plenarsitzung am 30.03.2012 u.a. mit folgendem Thema befassen: Top 14: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nicht ehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren (Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen; Drucksache: 108/12). |

     

    Ziel: Mit dem Gesetzentwurf soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Die bei den Standesämtern und beim AG Schöneberg in Berlin auf sog. weißen Karteikarten gesammelten Daten über nicht-eheliche und einzeladoptierte Kinder sollen gesichert werden. Dazu sollen diese Karteikarten ab dem kommenden Sommer zusammen mit den bei den Standesämtern befindlichen Verwahrungsnachrichten über Testamente und Erbverträge (sog. gelbe Karteikarten) in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden.

     

    Zudem soll die Benachrichtigung der Nachlassgerichte beim Tod eines Elternteils über die Existenz eines Kindes wieder von Amts wegen ermöglicht werden. Dazu soll die Bundesnotarkammer als Registerbehörde beim Tod eines Elternteils das zuständige Nachlassgericht benachrichtigen.

     

    Hintergrund: Bis Ende 08 wurde bei der Eintragung der Geburt eines Kindes zwischen ehelichen und nicht-ehelichen Kindern differenziert. Die ehelichen Kinder wurden in das Familienbuch der Eltern eingetragen. Für nicht-eheliche und einzeladoptierte Kinder legten die Standesämter sog. weiße Karteikarten an, die mit dem Geburtseintrag der Eltern verknüpft wurden.

     

    Nach dem Tod eines Elternteils informierte das Geburtsstandesamt von Amts wegen das Nachlassgericht über die Existenz des Kindes. Rechtsgrundlage dafür war eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, die Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden. Diese wurde aber 2010 aufgehoben. Seitdem fehlt es nach Ansicht der Länder Baden-Württemberg und Hessen an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für das Vorhalten und die automatische Weitergabe der Informationen an das Nachlassgericht. Mit dem Gesetzentwurf sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen geschaffen werden.

    Quelle: ID 32709630