· Fachbeitrag · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Beleg über die Einhaltung einer Pflichtteilsstrafklausel
| Haben Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament die Schlusserbeneinsetzung ihrer Kinder mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, muss den Kindern bei der Grundbuchberichtigung nach dem letztversterbenden Elternteil folgende Möglichkeit eingeräumt werden: Sie müssen durch inhaltlich übereinstimmende, von jedem von ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherung den Nachweis führen können, dass keines der Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt hat. |
Im Erbscheinsverfahren reicht regelmäßig eine entsprechende eidesstattliche Versicherung aus, sodass zum Nachweis der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen kann (OLG Hamm 8.2.11, 15 W 27/11, RNotZ 11, 350, Abruf-Nr. 112493).