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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

    Beleg über die Einhaltung einer Pflichtteilsstrafklausel

    | Haben Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament die Schlusserbeneinsetzung ihrer Kinder mit einer Pflichtteilsstrafklausel verbunden, muss den Kindern bei der Grundbuchberichtigung nach dem letztversterbenden Elternteil folgende Möglichkeit eingeräumt werden: Sie müssen durch inhaltlich übereinstimmende, von jedem von ihnen abzugebende eidesstattliche Versicherung den Nachweis führen können, dass keines der Kinder nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangt hat. |

     

    Im Erbscheinsverfahren reicht regelmäßig eine entsprechende eidesstattliche Versicherung aus, sodass zum Nachweis der fehlenden Geltendmachung des Pflichtteils eine vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung genügen kann (OLG Hamm 8.2.11, 15 W 27/11, RNotZ 11, 350, Abruf-Nr. 112493).

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 145 | ID 28284450