Fachbeitrag · Gestaltungspraxis
Vier Tipps, wie Sie einen Erbstreit abkürzen können
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| Der Streit um das Erbrecht hält an. Der Beitrag zeigt Beispiele mit Erledigungseffekten. |
1. Freiwillige Ausgleichungszahlung
Das Gefühl, schon zu Lebzeiten des Erblassers von diesem benachteiligt worden zu sein, hindert oft einvernehmliche Lösungen. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dem Miterben durch Zahlungen entgegenzukommen.
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Die Geschwister (S und T) streiten darüber, wie der Nachlass nach ihrer Mutter (M) auseinanderzusetzen ist. Der Vater war vorverstorben. Letztwillige Verfügungen liegen nicht vor. Die T fühlt sich benachteiligt, weil M das Studium des S trotz zahlreicher Entbehrungen mitfinanziert habe. Diese Zahlungen müssten nach § 2050 BGB ausgeglichen werden. Die Geschwister treffen folgende Vereinbarung:
Der S ist verpflichtet, zur Ausgleichung jedweder Zuwendungen zur Bestreitung seines Studiums einmalig den Betrag von ... EUR an T zu zahlen. Die Ausgleichung betrifft erhaltene Naturalien und Geldleistungen. Diese Regelung ist Bestandteil der Auseinandersetzung zwischen den Miterben und betrifft ausschließlich den Bereich der Studienfinanzierung des S durch die Erblasserin. ... |
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