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  • 25.11.2015 · Fachbeitrag · Grundbuchrecht

    Ererbte Grundstücke fallen ins Gesamtgut

    | Fällt die Erbschaft Ehegatten, die im Güterstand der Gütergemeinschaft leben, als gesetzliche Erben an, gehört sie kraft Gesetzes in das Gesamtgut. Es ist nicht erforderlich, dass die Erbengemeinschaft das Vermögen rechtsgeschäftlich in das Gesamtgut der Ehegatten überträgt (OLG München 26.10.15, 34 Wx 233/15, (LS. der Redaktion), Abruf-Nr. 145755 ). |