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  • · Fachbeitrag · Erbteilübertragung

    Die entgeltliche Erbteilübertragung an Dritte

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Nicht jede Erbschaft lässt sich schnell zu Geld machen. Insbesondere diejenigen, die sich den Nachlass mit anderen Miterben teilen, müssen oft Jahre bis zur Auflösung der Erbengemeinschaft warten. Da ist der Verkauf des eigenen Erbteils häufig der schnellste Weg, das Erbe finanziell zu verwerten. Dies ist nur ein Fall von vielen, bei dem die Erbteilübertragung zum Zuge kommt. Dieser Beitrag erläutert anhand eines Musterfalls mit Mustervereinbarung und Anmerkungen die entgeltliche Übertragung eines Erbteils an einen Dritten. |

    1. Musterfall

    • Beispielsfall

    A ist Teil der Erbengemeinschaft ABC, zu der auch Grundbesitz gehört. Im Grundbuch sind auf der Grundlage des erteilten Erbscheins Erbteile eingetragen. Die Erbmasse besteht ‒ wie in der Praxis sehr häufig ‒ nur noch aus Grundbesitz, nachdem sich die Miterben hinsichtlich des beweglichen Vermögens bereits auseinandergesetzt haben.

     

    2. Musterformulierung mit Erläuterungen

    Nachfolgend wird ein Mustervertrag mit Erläuterungen (in Anlehnung an Vetter, BeckOF-Vertrag, Form. 5.8.1.1, Stand: 1.1.25) vorgestellt.