Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Internationales Erbrecht

    EU-Erbrechtsverordnung: Erben in Europa soll einfacher werden

    | Das Europäische Parlament hat kürzlich die EU-Erbrechtsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung wird auf Erbfälle ab etwa Mitte 2015 anwendbar sein. |

     

     

    Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

     

    • Aufgabe des Staatsangehörigkeitsprinzips/Wohnsitz bestimmt anzuwendendes Recht: Bei grenzüberschreitenden Fällen soll künftig für die Anwendbarkeit nationalen Rechts der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich sein und nicht mehr das Staatsangehörigkeitsprinzip, das bisher nach deutschem Recht greift.

     

    • Rechtswahl: Die EU-Erbrechtsverordnung sieht aber vor, dass der deutsche Erblasser testamentarisch bestimmen kann, dass für seinen Nachlass nicht das Erbrecht seines gewöhnlichen Aufenthalts, z.B. Frankreich, sondern das seiner Staatsangehörigkeit (also deutsches Erbrecht) gelten soll.

     

    • Tipp: Experten raten daher, bereits jetzt im Zweifel im Testament deutsches Erbrecht zu wählen.

     

    • Europäisches Nachlasszeugnis: Der Verordnungsentwurf sieht ein europäisches Nachlasszeugnis vor (europäischer Erbschein). Ziel ist, die Nachlassabwicklung zu erleichtern. Denn künftig müssen sich die Erben nicht mehr in jedem Land ein eigenes Nachlasszeugnis ausstellen lassen.

     

    • Materielles Erbrecht ist nicht betroffen: Das materielle Erbrecht, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie das Güterrecht werden von der EU-VO nicht betroffen sein.

     

    (Quelle: Grundbesitz international, Heft 2, März 2012)

     

    Details lesen Sie zudem unter: http://www.erbrechtsforum.de/fileadmin/files/documents/oeffentlichkeitsarbeit/Presse_2012_03_20_02.pdf und http://testamentsvollstreckerblog.de/2012/03/13/eu-erbrechtsverordnung-verabschiedet/

     

     

     

    Quelle: ID 32939780