· Fachbeitrag · (Konkludente) Erbschaftsannahme
Risiken für vorläufige Erben und den Nachlass
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| Der Erbe ist oft unsicher, ob er die Erbschaft antreten soll. Er kennt den Umfang des Nachlassvermögens nicht. Ebenso befürchtet er Schulden. Der Beitrag zeigt, welche Risiken der vorläufige Erbe beim unbedachten Umgang mit dem Erblasservermögen eingeht und welche anwaltliche Beratung bei unübersichtlichen Nachlässen geboten ist. |
1. Verhalten des vorläufigen Erben
Nahen Angehörigen ist oft nicht klar, welche Konsequenzen mit dem Umgang des Nachlasses verbunden sein können.
|
A ist nach dem Tod ihrer Mutter (M) Erbin ihres Vaters (V). Der Kontakt zu V war abgerissen. V verstirbt am 15.8.14. A trifft in der Mietwohnung von V auf Möbelstücke, Belege über einen Pkw, Bargeld, Hinweise auf Kontoguthaben. A hat die Bestattungskosten gezahlt, die Wohnung aufgelöst und Gegenstände Gewinn bringend verkauft. Sie eröffnet ein neues Konto auf ihren Namen und überweist hierauf hohe Geldbeträge aus dem Nachlass. Nun will sie die Erbschaft am 10.9.14 ausschlagen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig