· Nachricht · Minderjährigenrecht
Übertragung eines Miterbenanteils auf einen Minderjährigen ist nicht rechtlich vorteilhaft und bedarf der Genehmigung
| Über die Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts hat das KG Berlin entschieden (17.11.22, 1 W 345/22, Abruf-Nr. 233334 ). |
Die Beteiligten sind in Abt. I des Grundbuchs in Erbengemeinschaft mit drei weiteren Miterben eingetragen. In Abt. II ist eine Grunddienstbarkeit gebucht, Abt. III ist frei von Belastungen. Die Beteiligte zu 2 ist die Mutter des minderjährigen Beteiligten zu 1 und des Beteiligten zu 3.
Der Beteiligte zu 3 einigte sich mit dem von der Beteiligten zu 2 vertretenen Beteiligten zu 1 auf die Übertragung seines Miterbenanteils. Der Beteiligte zu 3 bewilligte zugleich die Berichtigung des Grundbuchs, die der Notar beantragt hat. Das Grundbuchamt hat mit Zwischenverfügung auf die Erfordernisse einer Genehmigung der für den Beteiligten zu 1 abgegebenen Erklärungen durch einen Ergänzungspfleger sowie auf die familiengerichtliche Genehmigung hingewiesen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde, der das Grundbuchamt nicht abgeholfen hat.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses EE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig