· Fachbeitrag · Nachfolgeplanung
Checkliste für einen Notfallordner bei Tod des Unternehmers
von Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
| Viele (Einzel-)Unternemer haben für den existenzbedrohenden Notfall, dass ihnen etwas passiert, nicht vorgesorgt. Absolutes worst-case-Szenario: sie versterben unerwartet und die Nachfolge ist ungeregelt. Deshalb sollte mit einem rechtzeitig aufgesetzten (Unternehmer-)Testament möglichst vorgesorgt werden, um die wichtigsten Folgen im Sinne des Erblassers bzw. seiner Erben zu regeln. Doch selbst damit lassen sich nicht alle Gesichtspunkte einer möglichst reibungslosen Fortführung des Unternehmens regeln. Um für den „Fall des Falles“ gut vorbereitet zu sein, hilft ein Notfallordner, der alle wichtigen Informationen zur Fortführung enthält. |
1. Inhaber muss seine Nachfolge regeln
An den eigenen Tod denkt niemand gerne. Unternehmer müssen aber vorsorgen, damit das Unternehmen bei Tod des Inhabers weiterhin marktfähig ist. Denn: Die gesetzliche Erbfolge ist meist nicht die geeignete Grundlage für die Fortführung. Darum sollte in einem Testament die Nachfolge geregelt werden. In einem Unternehmer-Testament spielen im Vergleich zu einem herkömmlichen Testament
- betriebswirtschaftliche Erwägungen,
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