· Nachricht · Nachlassermittlung
Pandemiebedingte Kontaktbeschränkungen wirken sich nicht auf die Anwesenheitserfordernisse für Nottestamente aus
| Trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen ist ein Nottestament nur dann wirksam, wenn während des gesamten Errichtungsaktes gleichzeitig drei Zeugen anwesend sind (OLG Düsseldorf 6.1.22, I-3 Wx 216/21,Abruf-Nr. 228060 ). |
Sachverhalt
Mit handschriftlich errichtetem Testament vom 20.10.19 bestimmte ein Erblasser die Beteiligten zu 1 bis 3 zu jeweils gleichen Anteilen zu seinen Erben. Mit weiterem Testament vom 6.3.21, überschrieben als Nottestament, geschrieben von der Beteiligten zu 3 sowie unterschrieben vom Erblasser und von drei Zeugen, setzte der Erblasser die Beteiligte zu 3 zur Alleinerbin ein. Gestützt auf das Testament vom 20.10.19 hatte der Beteiligte zu 1 einen die Beteiligten zu 1 bis 3 als Miterben zu je 1/3-Anteil ausweisenden Erbschein beantragt.
Dem ist die Beteiligte zu 3 unter Berufung auf das Testament vom 6.3.21 mit der Begründung entgegengetreten, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Nottestaments hätten vorgelegen. Der Erblasser habe aufgrund seiner fortgeschrittenen Krebserkrankung befürchtet, alsbald in einen Zustand zu verfallen, in dem er nicht mehr in der Lage sein würde, ein Testament zu errichten, und in der Folge zu versterben. Ein Notar sei nicht erreichbar gewesen.
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