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  • · Nachricht · Nachlasspflegschaft

    Erfolgreicher Antrag auf Nachlasspflegschaft nur bei Rechtsschutzbedürfnis

    | Die Nachlasspflegschaft auf Antrag setzt zwar kein Fürsorgebedürfnis voraus. Auf Seiten des jeweiligen Antragstellers muss jedoch ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft fehlt, wenn der antragstellende Nachlassgläubiger zur Rechtsverfolgung nicht auf die Bestellung eines Nachlasspflegers angewiesen ist. Dabei ist die Erforderlichkeit aus der Sicht des jeweiligen Antragstellers zu beurteilen ( OLG Hamm 21.11.12, 15 W 338/12 ). |

     

     

    Volltext der Entscheidung:

    http://openjur.de/u/593957.html

    Quelle: ID 37494500