01.02.2017 · Fachbeitrag · Persönlichkeitsrechtsverletzung
Anspruch auf Geldentschädigung ist nicht vererblich
| Der BGH hat seine Rechtsprechung bestätigt: Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsverletzung ist nicht vererblich. Die Erbin einer gesetzlich krankenversicherten Patientin versuchte erfolglos, eine immaterielle Entschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Patientin zu erreichen, da ein schriftliches, die Patientin betreffendes, unzureichend anonymisiertes sozialmedizinisches Gutachten mit personenbezogenen Daten in anderen sozialgerichtlichen Verfahren verwendet wurde (BGH 29.11.16, VI ZR 530/15, Abruf-Nr. 191158 ). |
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