04.07.2018 · Fachbeitrag · Persönlichkeitsrecht
Erbin von Helmut Kohl erhält keine Geldentschädigung
| Das OLG Köln hat im Rechtsstreit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ entschieden, dass seine Erbin keine Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen erhält, da der Anspruch durch Tod des Altbundeskanzlers erloschen ist (OLG Köln 29.5.18, 15 U 64/17; Pressemitteilung Nr. 22/18 vom 29.5.18). |
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