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  • 24.07.2024 · Nachricht · Rückübertragungsanspruch

    Lebzeitiger Grundstücksrückübertragungsanspruch des Erblassers ist nicht höchstpersönlicher Natur

    | Das Brandenburgische Oberlandesgericht hatte darüber zu entscheiden, ob ein lebzeitig erworbener Grundstücksrückübertragungsanspruch vererblich ist, § 1922 BGB. |