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  • · Fachbeitrag · Schmerzensgeld

    Schmerzensgeld für Erben nach tödlicher Messerattacke

    | Das OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, an die Erben des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14, Abruf-Nr.  145342 ). |

     

    Bei einer Auseinandersetzung stach der Beklagte (B) den Sohn (S) der Kläger mehrfach mit dem Messer. S sank blutend zu Boden. Als der Rettungswagen eintraf, war er bereits bewusstlos. S starb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der B wurde zu siebeneinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Eltern des S als dessen Erben haben den B auf Schmerzensgeld i.H. von 50.000 EUR in Anspruch genommen. Das LG sprach ihnen 40.000 EUR zu. Die dagegen eingelegte Berufung des B war erfolgreich.

     

    Das OLG reduzierte das Schmerzensgeld auf 7.500 EUR. Maßgeblich für dessen Höhe bei einer Körperverletzung, an deren Folgen der Verletzte alsbald verstirbt, sind