Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Sicherung des Erblasserwillens

    Zentrales Testamentsregister

    | Seit dem 1.1.2012 betreibt die Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister. In jedem Sterbefall erfolgt von Amts wegen eine Überprüfung des Registers auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden. Das zuständige Nachlassgericht wird unverzüglich informiert. Hierdurch wird der letzte Wille des Erblassers verstärkt gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden. |

     

    Registriert werden können selbstverständlich nur solche notariellen Urkunden und eigenhändigen Testamente, die in die besondere amtliche Verwahrung verbracht worden sind. Eine Registrierung ist jedoch verpflichtend. Neben Testamenten und Erbverträgen können erbfolgerelevante Urkunden etwa sein: Eheverträge, Zuwendungsverzichts- und Erbverzichtsverträge sowie notarielle Rücktritts- und Anfechtungserklärungen von Verfügungen von Todes wegen. Nähere Informationen zum Zentralen Testamentsregister finden Sie unter www.testamentsregister.de und bei der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. unter http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Entwicklungen/.

    Quelle: ID 35143150