· Fachbeitrag · Steuerrecht
COVID19-Pandemie: aktueller Stand zu Regelungen mit erbschaft- und schenkungsteuerlichem Bezug
von RA und Notar Dr. Ralf Laws, FA Steuerrecht und Arbeitsrecht,Fachberater für Unternehmensnachfolge, LL.M. M.M., Brilon
| Die COVID19-Pandemie hat nicht nur zu einer unmittelbaren ‒ weiter anhaltenden ‒ gesundheitlichen Bedrohung geführt, sondern auch zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Wirtschaft. Der Gesetzgeber hat mit der Anpassung und Einführung verschiedener Gesetze und Regelungen sowie mit finanziellen Hilfen reagiert, um die gesundheitlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzuschwächen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu aktuellen Regelungen und Entwicklungen im Hinblick auf erbschaft- und schenkungsteuerliche Sachverhalte. |
1. Unterstützende Maßnahmen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Der Bund und die Länder bieten wegen der erheblichen Auswirkungen der Corona-Krise Steuerpflichtigen, die unmittelbar und erheblich von der Corona-Krise betroffen sind, verschiedene Hilfsmaßnahmen, auch im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts, an. Diese unterstützenden Maßnahmen dienen der Überwindung von Liquiditätsengpässen und bestehen ‒ letztlich nur ‒ in zinslosen Stundungen. Hierzu gehören etwa folgende Maßnahmen:
- Zinslose Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Antrag bis zu drei Monaten;
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