· Fachbeitrag · Testament
Rechtsprechung kämpft mit „fehlerhaften“ Testamenten
von RA Ernst Sarres, Düsseldorf
| Mit dem Erbfall geraten „fehlerhafte“ Testamente in den Mittelpunkt gerichtlicher Bewertung. Der Beitrag konzentriert sich anhand von Fällen auf Streitfragen aus aktueller Rechtsprechung. |
1. Umstrittene Testierfähigkeit
Testamente mit ungewöhnlichem Inhalt können den Verdacht auslösen, dass der Testator bei Testamentserrichtung testierunfähig war. So war es auch im Fall des OLG Frankfurt (17.8.17, 20 W 188/16, EE 17, 199, Abruf-Nr. 196719):
Der Sachverhalt: Die durch Angst vor Einbrechern belastete Erblasserin (E) setzte die für sie über Jahre tätigen Detektive (D) zu ihren Erben ein. Das Nachlassgericht konnte nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass die E testierunfähig war. Gegen den Beschluss, mit dem die Erbscheinberechtigung der D festgestellt wurde, wandten sich erfolgreich die gesetzlichen Erben der E. Sie sei wegen „krankhaften Verfolgungswahns“ testierunfähig gewesen. Das OLG hob den Beschluss auf und wies die Sache u. a. wegen notwendiger Beweiserhebung zurück ans Nachlassgericht.
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