· Fachbeitrag · Testament
Vermächtnis oder Erbeinsetzung - oft nur durch Auslegung zu ermitteln
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und Familienrecht, Düsseldorf
| Wenn ein Erblasser durch Testament sein Vermögen mehreren Personen in Form von Immobilien und Sparvermögen zuspricht, ohne eindeutig einen Erben zu bestimmen, ist i. d. R. durch Auslegung zu ermitteln, wer als (Mit-)Erbe oder als Vermächtnisnehmer einzustufen ist. Besonderheiten hierzu zeigt ein Fall des OLG München, bei dem das privatschriftliche Testament eine Vermögensaufteilung unter mehr als zwölf Personen vorsieht. |
Sachverhalt
Die verwitwet und kinderlos verstorbene Erblasserin (E) hinterließ ein handschriftliches Testament, wonach sie bestimmten Personen verschiedene Vermögenspositionen „vererbte“ oder diese Vermögen von ihr „erbten“. Das Testament lautet auszugsweise wie folgt:
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Mein Haus mit Inventar in der ... vererbe ich an das Ehepaar ... (EP = Großnichte und Firmpatenkind der E [F] und deren Mann [M]), ... Mein Haus in der ... vererbe ich an das Ehepaar ...(Mieter). Sie wohnen im Haus. Innerhalb von 10 Jahren dürfen die Häuser nicht verkauft werden. Es wäre schön, wenn ein Familienmitglied die Häuser bewohnen würde. Mein (Firmpatenkind) F... erbt 20.000 EUR. Frau …erbt ebenfalls 20.000 EUR ... |
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