· Fachbeitrag · Testamentsaufhebung
Wann wird ein Testament durch ein widersprüchliches neues Testament aufgehoben?
| Das OLG Düsseldorf (19.12.23, I-3 Wx 189/23, Abruf-Nr. 239737 ) hat sich mit der Frage befasst, wann ein Widerspruch i. S. d. § 2258 Abs. 1 BGB vorliegt, durch den ein älteres Testament ‒ ganz oder teilweise ‒ aufgehoben wird. |
Die Erblasserin verstarb ledig und kinderlos. Sie hatte zwei Geschwister (C und F), die beide vorverstorben sind. Insgesamt hinterließ die Erblasserin vier handschriftlich verfasste Testamente.
Im ersten Testament vom 3.4.07 setzte sie ihre Schwester C als Alleinerbin und ihren Bruder F als Ersatzerben ein. Dieses Testament änderte sie am 26.4.09 durch Durchstreichen derart, dass die Ersatzerbenstellung des Bruders aufgehoben wurde mit der Bemerkung, dass er gestorben sei. Im Testament vom 26.4.09 setzte sie erneut ihre Schwester C als Alleinerbin ein. Später ergänzte sie den Text mit folgendem Wortlaut: „Für den Fall, dass meine Schwester das Erbe nicht antreten kann, setze ich meine Großnichte als“. Im Testament vom 18.10.09 setzte sie erneut ihre Schwester C als Alleinerbin ein. Weiter heißt es in dem Testament: „Für den Fall, dass meine Schwester C verstorben ist, setze ich zur Nacherbin meine Großnichte ein.“ Schließlich testierte sie am 27.14.16 erneut und setzte wiederum ihre Schwester C als Alleinerbin ein. In diesem Testament wurde weder eine Ersatzerbschaft noch eine Nacherbschaft angeordnet und die Großnichte wurde nicht mehr erwähnt.
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